Steuerliche Erleichterungen
im Zusammenhang mit den Flutkatastrophen

Die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat uns alle zutiefst erschüttert. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der Flutopfer und den Menschen, die ihr Hab und Gut verloren haben. Neben dem individuellen Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt auch Dr. Dienst & Partner die Betroffenen.

Steuerliche Erleichterungen für die Flutopfer sind durch die Finanzministerien der Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen in zwei inhaltsgleichen Schreiben festgelegt worden. Darin vorgesehen sind:

  • Erleichterungen für die Flutopfer
  • Erleichterungen bei Spenden
  • Erleichterungen für Unternehmen
  • Erleichterungen für Vermieter
  • Erleichterungen für Arbeitnehmer
  • Erleichterungen bei der Erhebung fälliger Steuern

Zwischenzeitlich wurde auch ein BMF-Schreiben erlassen. Die Schreiben haben wir Ihnen zum Download verlinkt. Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne jederzeit an.