Corona Venture Capital

Nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes ist das BIP im 2. Quartal 2020 coronabedingt um insgesamt 9,7 % zurückgegangen. Von dem massiven Einbruch sind fast alle Bereiche betroffen.

Die unmittelbaren und kurzfristigen Folgen sind jedoch nur ein Teilaspekt. Für deren Bekämpfung haben Bund und Länder verschiedene Fördertöpfe wie z.B. die Überbrückungshilfe bereitgestellt. Wichtig ist jedoch auch, Maßnahmen zu entwickeln, die dazu beitragen, die mittel- und langfristigen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.

Dazu hat das Land Rheinland-Pfalz jetzt das Sonderprogramm „Corona Venture Capital“ ins Leben gerufen. Mit diesem Sonderprogramm stellt das Land Beteiligungskapital von EUR 150 Mio. bereit. Das in Form von offenen oder stillen Beteiligungen von bis zu EUR 500.000,00 zur Verfügung gestellte Kapital soll Unternehmen stärken und damit dauerhaft in die Lage versetzen, den Folgen der Corona-Krise zu widerstehen und Zeit für die Stabilisierung zu gewinnen. 

Daher sind die Beteiligungen mindestens fünf Jahre tilgungsfrei und haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren. 

CV Finger

Mit dem Beteiligungskapital sollen Liquiditätslücken abgedeckt werden, die durch die Corona-Krise entstanden sind, so dass laufende Kosten wie Mieten, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel) gezahlt werden können. Die Mittelverendung muss innerhalb einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte erfolgen. 

Besonders von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen sind zum einen Jungunternehmen: Erfolgversprechende Startups, die sich entweder unmittelbar in der Phase des Markteintritts befanden oder diesen vor kurzem vollzogen haben und sich jetzt in einem völlig veränderten Marktumfeld wiederfinden.

Zum anderen sind auch bereits länger am Markt tätige kleinere und mittlere Unternehmen betroffen: Unternehmen, die bereits länger am Markt aktiv sind und in der Vergangenheit in ihre Zukunftsfähigkeit investiert haben, können nun gerade deshalb in Schwierigkeit geraten. Durch die Corona-Krise können sich die Zeiträume, in denen sich die Investitionen auszahlen in so weite Ferne geraten, dass die Unternehmen den Weg dahin nicht mehr durchhalten.

Das Sonderprogramm richtet sich daher an Jungunternehmen, die maximal fünf Jahre am Markt tätig sind (offene oder stille Beteiligungen) und kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern (stille Beteiligungen). Wichtig ist, dass die Förderanträge bis zum 01.11.2020 gestellt sein müssen.

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